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   VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15 A   

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VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15 A (https://dejure.org/2015,110803)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2015 - 3 K 14.15 A (https://dejure.org/2015,110803)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 3 K 14.15 A (https://dejure.org/2015,110803)
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  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15
    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich dabei nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, Urteil v. 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23/12-, Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15
    Es muss festgestellt werden können, dass die Hinwendung zu der ange­ nommenen Religion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und nicht auf Opportunitätserwägungen beruht, und der Glaubenswechsel nunmehr die religiöse Identität des Schutzsuchen­ den prägt (vgl. nur OVG Münster, Urteil v. 7. November 2012 - 13 A 1999/07.A -, Rn. 37 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 13 A 440/15

    Überprüfung eines ernsthaften Übertritts zu einer Religionsgesellschaft oder

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15
    Insbesondere enthalten auch die vorliegenden aktuellen Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte dafür, dass im Iran aliein aufgrund des formalen Akts der Taufe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen (vgl. dazu auch aus der jünge­ ren Rechtsprechung OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015, 13 A 440/15.A, Rn. 20, juris, VG Ansbach, Urteil vom 28.04.2015, AN 1 K 14.30761, Rn. 117, juris).
  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 1 K 14.30761

    Verfolgung aus Glaubensgründen (Iran); Bahá'í-Religion

    Auszug aus VG Berlin, 06.07.2015 - 3 K 14.15
    Insbesondere enthalten auch die vorliegenden aktuellen Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte dafür, dass im Iran aliein aufgrund des formalen Akts der Taufe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsmaßnahmen drohen (vgl. dazu auch aus der jünge­ ren Rechtsprechung OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2015, 13 A 440/15.A, Rn. 20, juris, VG Ansbach, Urteil vom 28.04.2015, AN 1 K 14.30761, Rn. 117, juris).
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